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Rauchmelder sind sehr wichtig, denn sie warnen die Anwohner vor Bränden und hohem Rauchaufkommen. Feuer entwickelt sich nämlich leider nicht immer, wenn Menschen anwesend oder bei Bewusstsein sind. Tatsächlich fallen die meisten Menschen Bränden während der Nacht zum Opfer, da sie im Schlaf überrascht werden und von dem giftigen Brandrauch in den meisten Fällen überhaupt nichts mitbekommen. Dieser Tatsache sind sich glücklicherweise alle deutschen Bundesländer bewusst und haben dementsprechend eine Pflicht für Rauchmelder eingeführt. Für Neubauten besteht diese Pflicht in Rheinland-Pfalz bereits schon seit dem Jahr 2003. Das Bundesland gilt als Vorreiter und motivierte das Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern seinem Beispiel schnell zu folgen. Die anderen Bundesländer, wie Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen, Bayern, Brandenburg und Berlin ließen sich weitaus mehr Zeit, um die Pflicht per Gesetz festzulegen.
Auch wenn sich die Rauchmelderpflicht in Neubauten nun in ganz Deutschland durchgesetzt hat, gilt für Rauchwarnmelder in Bestandsbauten leider noch nicht das Gleiche. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern greift das Gesetz der Rauchmelder für Bestandsbauten zwar schon, in anderen Bundesländern tritt dieses jedoch erst im Jahr 2021 in Kraft. Die Eigentümer haben also noch etwas Zeit, um sich um den Einbau der Rauchmelder zu kümmern.
Der Smarte Rauchmelder von Netatmo informiert Sie auch in Ihrer Abwesenheit über Brände und Rauch in Ihrem Eigentum. Sowohl das Haus als auch Gartenhütten und Ferienhäuser sind dadurch optimal geschützt.
Es ist bereits des Öfteren vorgekommen, dass Rauchmelder einen Streit auslösen. Denn nicht jeder ist sich sicher, wer denn nun für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist. Natürlich steht es außer Frage, dass Eigentümer von Familienhäusern ihre Immobilie selbstständig mit den lebensrettenden Alarmsystemen versehen müssen. Doch wie sieht die Lage bei Mietwohnungen aus? Muss sich der Vermieter oder der Mieter um die Installation der Rauchmelder kümmern? Eine allgemeingültige Antwort lässt sich leider nicht geben, da die verschiedenen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer verschiedene Regelungen getroffen haben. Sie sollten sich also ausführlich erkundigen, wie dies in Ihrer Region gesetzlich festgelegt ist. Viele Bundesländer haben sogar beschlossen, keine konkreten Aussagen zu diesem Thema zu formulieren. Es liegt also am Vermieter, wie er dies in seinem Besitz regeln möchte. Grundsätzlich hat sich allerdings die Mehrzahl der Bundesländer, die eine Regelung getroffen hat, dazu entschieden, dass der Eigentümer bzw. Vermieter für die Installation und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verantwortlich ist. In diesen Regionen muss der Eigentümer die Kosten für die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder jedoch nicht vollständig alleine tragen, sondern kann einen Teil der zu bezahlenden Summe auch auf den Mieter übertragen. Diese Kosten können nämlich als Modernisierungsmaßnahmen nach § 559 BGB verbucht werden, wodurch der Vermieter 11 % der Kosten an den Mieter weitergeben kann.
Damit Brandrauch frühzeitig erkannt werden kann, sollten Sie sich genauestens informieren, wo die Rauchbrandmelder angebracht werden sollten. In Wohnungen müssen Schlafräume über jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder verfügen. Auch die Rettungswege, Kinderzimmer und Flure sollten über ein entsprechendes Gerät verfügen, denn diese müssen im Brandfall schließlich genutzt werden, um das Gebäude zu verlassen. Generell besitzt jedes Bundesland seine eigenen sehr spezifischen Regelungen, wie die Rauchmelderpflicht zu handhaben ist. Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, können Sie die nötigen Infos in der Landesbauordnung des betreffenden Bundeslandes finden. Letztendlich ist es allerdings sehr wichtig, dass Sie mit der Installation der Rauchmelder nicht sparsam vorgehen. Diese Geräte sind eine langfristige Investition, welche Ihre Sicherheit gewährleisten sollen.
Es ist jedoch nicht nur wichtig, in welchen Räumen die Rauchmelder installiert werden, sondern auch wo genau sie angebracht werden. Da die Rauchwarnmelder über eine Reichweite von ca. 60 qm verfügen, ist es stets sinnvoll, den Rauchmelder in der Mitte der Zimmerdecke anzubringen. Da jedoch nicht alle Zimmer quadratisch oder barrierefrei gebaut sind, gestaltet sich dies manchmal als komplizierter als angenommen. Deswegen hier einige Tipps für Sie:
Räume in L-Form: Ein Rauchwarnmelder reicht lediglich für einen L-förmigen Raum aus, der kleiner als 60 qm ist. Sollte Ihr Zimmer diese Größe überschreiten, raten wir dringend dazu, zwei Rauchmelder zu installieren.
Große Räume: Oftmals werden große Räume optisch durch Stellwände, Schränke oder andere Utensilien in mehrere Teilbereiche eingeteilt. Sollte dies der Fall sein, muss pro Bereich ein Rauchmelder angebracht werden.
Offene Verbindungen: Sollte Ihre Wohnung oder Ihr Haus über offene Bereiche verfügen, sollte mindestens die obere Ebene mit einem Rauchmelder ausgestattet werden.
Statistisch gesehen werden die meisten Brände in der Küche ausgelöst. Herd und Ofen sind Gefahrenquellen, die leicht Brände oder ein hohes Rauchaufkommen verursachen können. Da beim Kochen allerdings viel Dampf produziert wird, scheuen sich viele Menschen davor, Rauchmelder in der Küche anzubringen. Abhilfe können sogenannte Wärme- oder Hitzemelder verschaffen, welche nicht so leicht Alarm schlagen.
Weiterhin stellen jedoch auch Bäder, Waschräume, Garagen, Dachböden und Keller ein Problem dar. Auch hier ist mit einem hohen Staub-, Wasserdampf-, Hitze- oder Abgasaufkommen zu rechnen. Neben Wärme- und Hitzemelder sind vor allem CO-Melder in diesen Zimmern sehr nützlich.
Zu guter Letzt ist es außerdem wichtig, dass nicht nur das eigene Zuhause vor Bränden geschützt werden muss, sondern unter anderem auch Freizeitunterkünfte, Ferienwohnungen, Containerräume, Gartenlauben und Hütten. Hier besteht oft eine erhöhte Gefahr, da sich Menschen oft zum ersten Mal und nur für einen begrenzten Zeitraum aufhalten.