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Leider müssen wir von Jahr zu Jahr feststellen, dass etwa drei Viertel aller Brände durch menschliche Fahrlässigkeit ausgelöst werden. Auch im Beruflichen Bereich können brandgefährliche Handlungen oder die Duldung brandgefährlicher Zustände folgende Ursachen haben:
aus Unkenntnis oder Unterschätzung möglicher Gefahren, verursacht durch mangelnde Unterrichtung oder geringe Anteilnahme an den mit der eigenen Arbeit verbundenen Vorgängen. Sie kann sich auch in der Zeit des Einarbeitens und Eingewöhnens bei jedem Wechsel von Arbeitsplatz oder Beruf zwangsläufig ergeben.
aus Gewöhnung an die Gefahr, eine Erscheinung, die sich vor allem mit fortschreitender Routine als eine der Formen der altbekannten Betriebsblindheit einstellt. Sie kann aber auch in der Selbstüberschätzung ihre Wurzel haben, oder es fehlt einfach das Vorstellungsvermögen über den Zusammenhang von Ursache und Wirkung.
bei voller Kenntnis der möglichen Gefahr und ihrer Auswirkungen. Ein solches Fehlverhalten ist oft weniger auf Leichtfertigkeit, als auf Bequemlichkeit zurückzuführen. Dazu gehört z. B. die fehlende Schließung von Brand- oder Rauchschutztüren, deren selbstschließende Konstruktion damit seinen Zweck verliert.
Die Frage, ob Sie zu einer dieser Gruppen von Nachlässigen und möglichen Brandstiftern gehören und weiterhin gehören wollen, müssen Sie selbst beantworten. Kommt es dennoch zu einem Brandausbruch lassen sich die Auswirkungen eines Schadensfeuer durch richtiges Verhalten erheblich reduzieren.
In Bürogebäuden sowie öffentlichen Gebäuden gelten strengere Brandschutznormen als in Privathäusern. So ist nicht nur die Installation von Rauchmeldern in jedem Raum und auf allen Fluren sowie Rettungswegen obligatorisch, sondern auch ein Feuerlöscher muss auf jedem Flur vorhanden sein. Wenn diese Vorschriften nicht ordnungsgemäß befolgt werden, muss der Arbeitnehmer im Falle eines Brandes mit hohen finanziellen Schäden rechnen.
1. Ruhe bewahren: Angst oder Panik führt meistens zu unkontrollierten Fluchtreaktionen. Angstreaktionen abzubauen und Panik zu verhindern ist neben der Brandmeldung eine der wichtigsten Aufgaben. Ängstliche Personen müssen beruhigt und zum raschen, aber geordneten Verlassen des Gefahrenortes angewiesen werden.
2. Brand melden: Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Auf Rückfragen warten!
3. Mitarbeiter warnen: Es könnte sein, dass manche Mitarbeiter den Brandausbruch nicht bemerken. Besonders gefährlich ist es, wenn ein tatsächlicher Feueralarm als Probealarm aufgefasst und daher nicht ernst genommen wird. Warnen Sie Ihre Mitarbeiter und bedenken Sie, dass die Telefone im Brandfall außer Betrieb sein könnten. Besonders wichtig ist auch hierbei, an den Schutz der eigenen Person zu denken.
4. Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten: Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei machen. Das Außerbetriebsetzen solcher Objekte hilft oftmals die Brandausbreitung zu behindern. Ein wichtiges Hilfsmittel ist hierbei der "Notausschalter".
5. Gefahrenbereiche sofort verlassen: Gefahrenbereiche sofort ber Treppenhäuser sowie über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen. Geordnetes und diszipliniertes Verhalten ist dabei entscheidend. Helfen Sie anderen, wie z.B. Behinderten. Folgen Sie den Hinweisschildern, die den jeweils nächsten Ausgang und Fluchtweg kennzeichnen und lassen Sie sich an der Sammelstelle registrieren.
6. Aufzüge nicht mehr benutzen: Die Auswirkungen des Feuers können Aufzüge außer Betrieb setzen. Wenn sich dann Menschen in einem Aufzug befinden, sind sie im brennenden Gebäude eingeschlossen. Daher dürfen nur die gekennzeichneten Fluchtwege benutzt werden.
7. Gebückt gehen: Rauch und Hitze steigen nach oben und gefährden die Atmung und das Bewusstsein. Gebücktes Gehen erhöht die Chancen, bei Bewusstsein zu bleiben und das Gebäude zu verlassen.
8. Festgelegte Maßnahmen gemäß Brandschutzordnung durchführen: In der Brandschutzordnung sind die Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung und -bekämpfung und zum Verhalten bei sonstigen Schadensfällen beschrieben. Sie sind im Betrieb ausgehängt.
9. Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung: In diesem Zusammenhang ist nochmals an die Hilfe Behinderter zu denken. Auch Firmenbesucher, die sich im Gebäude nicht auskennen, sollten verstärkt betreut werden.
Sie können die Brandrisikobewertung selbst mit Hilfe von Standardleitfäden zur Bewertung des Brandschutzrisikos durchführen. Wenn Sie nicht über das Fachwissen oder die Zeit verfügen, um die Brandrisikobewertung selbst durchzuführen, müssen Sie eine „kompetente Person“ benennen, die Ihnen hilft, beispielsweise einen professionellen Risikobewerter. Ihre örtliche Feuerwehr kann Ihnen möglicherweise Ratschläge geben, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Risikobewertung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie können jedoch keine Risikobewertungen für Sie durchführen
Sie müssen über ein Brandmelde- und Warnsystem verfügen. Abhängig von der Art des Gebäudes und den darin ausgeführten Arbeiten benötigen Sie möglicherweise verschiedene Arten von Detektoren. Welche Art von Ausrüstung Sie benötigen, hängt von Ihren Geschäftsräumen ab. Sie müssen alle Geräte ordnungsgemäß installieren, testen und warten lassen und Ihre Mitarbeiter darin schulen, wie man diese im Ernstfall richtig bedient.
Sie müssen regelmäßige Überprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass:
Ihre örtliche Feuerwehr und Rettungsbehörde besucht die Räumlichkeiten, um zu überprüfen, ob die Bewertung des Brandrisikos und die Brandschutzmaßnahmen angemessen sind.
Brandschutzbeauftragte können Ihnen helfen, die Regeln zu verstehen und einzuhalten. Sie können auch Maßnahmen ergreifen, wenn sie der Meinung sind, dass Ihre Brandschutzmaßnahmen nicht ausreichend und die Mitarbeiter somit erhöhter Gefahr ausgesetzt sind.