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Hallo liebe Leser, laut Statistik brechen in Deutschland durchschnittlich 190.000 Brände pro Jahr aus. Unzählige davon verwüsten private Haushalte und bringen die Bewohner in Lebensgefahr. Die häufigsten Brandursachen sind Fehlfunktionen der Elektrizität, menschliches Fehlverhalten, Überhitzung und Brandstiftung. Doch ganz egal, was die Ursache des Feuers ist, wichtig ist, dass wir geeignete Schutzmaßnahmen und Präventionen vornehmen. Das effektivste Gerät, um Menschen auf Brände aufmerksam zu machen, ist der Rauchwarnmelder. Doch wie viele Melder sind Pflicht? In welchen Räumen sollten diese installiert werden? Und wer ist für die Installation von Rauchmeldern zuständig, der Eigentümer bzw. Vermieter oder der Mieter? In diesem Artikel möchten wir Ihnen einige Antworten auf die wichtigsten Fragen geben. Viele Grüße von der Redaktion.
Rauchmelder sind technische Geräte, die in verschiedenen Räumen der Wohnung oder des Hauses angebracht werden und die im Falle eines Brandes einen schrillen Alarmton ausstoßen, um Menschen auf die Gefahr hinzuweisen. Sie dienen als elektrische Lebensretter, da sie die veränderte Zusammensetzung der Luft registrieren und Menschen auf die oftmals unbemerkte Rauchgasentwicklung aufmerksam machen. Vertreter von Versicherung und Feuerwehr unterstreichen schon seit Jahrzehnten die Effektivität der Melder, doch lange Zeit verschloss die Öffentlichkeit lieber die Augen. Die Eigentümer waren selbstständig und eigenverantwortlich beim Einbau der Rauchmelder, denn eine gesetzliche Pflicht gab es lange Zeit nicht. Im Laufe der Jahre jedoch wurden auch die Gesetzgeber auf die Unverzichtbarkeit der Rauchmelder aufmerksam und führten die Rauchmelderpflicht in den Bundesländern ein.
Tatsächlich brechen fast 35 Prozent der Brände in der Nacht aus. Aus diesem Grund werden die Bewohner häufig nicht auf die drohende Gefahr aufmerksam, finden sich dann im Brandrauch nicht mehr und werden zum Opfer des Feuers.
Sebastian Fischer und seine Frau Silke Fischer betreiben die Internetseite Rauchmelder-Experten und klären die deutschen Bundesbürger auf ihrer Webseite über die Rauchmelderpflicht und die verschiedenen Arten von Rauchmeldern und Feuerlöschern auf. Bei dringenden und speziellen Fragen antworten Sebastian Fischer und Silke Fischer sogar persönlich, um Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen zu lassen.
Rauchmelder können einen erheblichen Beitrag zum Brandschutz leisten und dienen somit dazu, Ihre Sicherheit erhöhen. Setzen Sie am besten auf einen Smarten Rauchmelder, welcher im Gegensatz zu klassischen Modellen viele Vorteile bietet und beispielsweise sogar eigenständig und regelmäßig seine eigene Wartung übernimmt.
Seit einiger Zeit hat sich die Rauchmelderpflicht nun in allen Bundesländern durchgesetzt. Dennoch galt diese Verpflichtung zunächst nur für Neubauten bzw. Umbauten. Das Bundesland Rheinland-Pfalz erkannte zuerst den großen Beitrag, den das Anbringen der Rauchmelder leistete, um die Bundesbürger vor Bränden zu schützen. Deswegen führte das Bundesland bereits 2003 die Rauchmelderpflicht ein. Die anderen Bundesländer zogen nach. In Berlin gilt die Pflicht für Neubauten bzw. Umbauten allerdings erst seit dem Jahr 2017.
Recht spät, doch immerhin irgendwann wurden die Bundesbürger dazu aufgerufen, auch die bestehenden Häuser, Appartements und Wohnungen mit Rauchmelder auszustatten. Auch hier agierten die Bundesländer wieder unterschiedlich schnell. Während in Hamburg die Pflicht der Rauchmelder schon seit 2011 gilt, zogen Niedersachsen, das Saarland, Bremen, Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt erst mehrere Jahre später nach. In Berlin und Brandenburg wird die Rauchmelderpflicht beispielsweise erst ab 2021 in Kraft treten. In Sachsen müssen bis Ende Dezember 2023 alle Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Einige Bundesländer, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betreiben die Rauchmelderpflicht nun schon seit 10 Jahren und legen auch großen Wert darauf, dass Wartung und Austausch der lebensrettenden Geräte regelmäßig erfolgt.
Wer für die Installation der Rauchmelder zuständig ist, wird von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Oftmals ist es dem Eigentümer bzw. Vermieter überlassen, eine Regelung zu treffen. Dies sollte dann für den Mieter vertraglich festgehalten werden. Doch ganz egal, wer laut Landesbauordnung für die Installation der Rauchmelder zuständig ist, die Eigentümer bzw. Vermieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wartung der lebensrettenden Melder regelmäßig erfolgt und sie spätestens nach 10 Jahren ausgewechselt werden.
Unabhängig von dem Bundesland, in welchem Sie wohnhaft sind, ist es laut Gesetz Pflicht, dass für Schlafräume, Kinderzimmer, Flure und Aufenthaltsräume jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Dies sind die Räume, in denen die Rauchwarnmelder am wichtigsten sind, da dort durchschnittlich die meiste Zeit verbracht wird. Wie außerdem schon dargelegt wurde, brechen Brände sehr häufig in der Nacht aus. Deswegen ist es umso wichtiger, dass vor allem Schlafräume und Kinderzimmer mit den Meldern ausgestattet sind. Viele werden sich nun fragen, warum ausgerechnet Flure auch der Rauchmelderpflicht unterliegen. Dies liegt daran, dass sich die Schlafräume, Aufenthaltszimmer und Kinderzimmer in den meisten Fällen nicht direkt neben Ausgängen oder der Haustür befinden. Damit die Menschen also im Brandfall die Möglichkeit haben, den Fluchtweg zu nutzen und den Brand frühzeitig bemerken, wird dazu geraten, auch hier die Feuermelder anzubringen. Diese Maßnahmen müssen natürlich nicht nur in Häusern getroffen werden. Menschen mit Wohnungen müssen Schlafräume etc. auch mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausstatten.
In Räumen wie der Küche, dem Bad oder in Kellerräumen werden sehr häufig Fehlalarme ausgelöst. Denn in diesen Räumen entsteht manchmal Rauch, es gibt Staubpartikel, Wasserdampf und ein größeres Insektenaufkommen als beispielsweise in den Schlafzimmern. Aus diesem Grund wird häufig darauf verzichtet, in diesen Räumen Rauchmelder zu installieren. Allerdings besteht im Vergleich vor allem in der Küche eine erhöhte Brandgefahr. Es wäre also ratsam, auf Geräte zurückzugreifen, die aufgrund ihrer Eigenschaften für diese Räume geeignet sind. Eine Möglichkeit sind Wärmemelder, die nicht den Brandrauch registrieren, sondern vielmehr die Raumtemperatur regelmäßig messen. Sollte diese einen kritischen Wert übersteigen, schlägt das Gerät Alarm.
Weiterhin kann es natürlich vorkommen, dass gerade Zimmer wie das Wohnzimmer oder auch Schlafzimmer zu groß sind, als dass der Rauchmelder zuverlässig seine Arbeit leisten kann. Sollte die Größe 60 m2 übersteigen oder das Zimmer durch Trennwände geteilt sein, müssen unbedingt mehrere Rauchmelder montiert werden. Auch offene Zimmer oder Räume über mehrere Etagen sollten mit einem Warnsystem ausgestattet werden. Nassräume, wie zum Beispiel die Waschküche weisen ein relativ geringes Risiko auf, in Brand zu geraten. Daher obliegt es der Einschätzung des Eigentümers bzw. Vermieters, sich für oder gegen die Montage von Rauchwarnmeldern zu entscheiden. Auch Mieter können sich für ein erhöhtes Maß an Sicherheit für die Installation zusätzlicher Rauchmelder entscheiden, da die Eigentümer bzw. Vermieter nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder in den Aufenthaltsräumen zuständig sind. Gerade in einer Wohnung sind die Kosten für den Mieter überschaubar, für die Wartung und den Einbau entstehen außerdem kaum zusätzliche Kosten.
All diese in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlichen Regelungen können in den jeweiligen Landesbauordnungen nachgelesen werden. Wer diese Maßnahmen jedoch noch nicht getroffen hat, sollte als Eigentümer bzw. Vermieter dafür Sorge tragen, sein Haus bis Ende Dezember entsprechend neu auszustatten, damit sich ihre Mieter in ihren Wohnungen sicher fühlen können.