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Wie wählt man eine Brandversicherung?

Die Versicherung gegen Feuer ist eigentlich ein Teil der Hausratversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, einen genauen Blick darauf zu werfen, denn sie ist ein elementarer und nicht zu unterschätzender Bestandteil, der dann greift, wenn ein Feuer zu Schäden am Gebäude führt. Doch was genau ist in der Versicherung enthalten und wie können Sie sich am besten schützen?

Ist die Feuerversicherung Pflicht?

Noch bis 1994 war die Versicherung hierzulande in einigen Gegenden Pflicht. Dementsprechend mussten alle Gebäudeeigentümer diesen Versicherungsschutz besitzen. Mittlerweile sieht das etwas anders aus, denn dieses Prinzip gilt schon lange nicht mehr, sodass Immobilienbesitzern der Abschluss der Versicherung selbst überlassen ist.

Welchen Schutz bietet die Feuerversicherung?

Hier gilt: Lesen Sie das Angebot Ihres potenziellen Versicherers gut durch, bevor Sie sich für eine Hausratversicherung entscheiden – insbesondere den Teil, der Brandschäden und ähnliches regelt.

Die Wohngebäudeversicherung, in der Sie gegen Feuer versichert sind, leistet nicht nur Ersatz für das beschädigte Wohngebäude, sondern deckt auch sekundäre Kosten ab. Hierunter fallen beispielsweise die Kosten, die für den Einsatz der Feuerwehr entstehen, sowie die für Aufräumarbeiten.

Damit Sie wissen, wie hoch die Entschädigungen tatsächlich ausfallen, sollten Sie sich der vereinbarten Versicherungssumme bewusst sein. Achten Sie darauf, dass keine Unterversicherung besteht und prüfen Sie die Vertragsdetails. So sind in einigen Versicherungen Sengschäden mitversichert, andere wiederum schließen Fahrlässigkeit mit ein. Prüfen Sie also, ob der Vertrag die Leistungen enthält, die Sie benötigen.

Mit der Feuerversicherung sind Sie für Schäden, die in Räumen, am Gebäude oder an Anlagen und dem Mobiliar entstehen, versichert. Dazu zählen Schäden durch Feuer, Explosionen, Brände oder Blitzeinschläge. Daneben greift die Versicherung auch bei Schäden in Folge von Brandstiftung. Damit muss der Immobilienbesitzer nicht fürchten, dass die Brandstiftung zum finanziellen Ruin führt, da der Schaden bis zu einer festgelegten Summe beglichen wird. Wird der Schuldige gefasst, werden die angefallenen Kosten von ihm gefordert. In diesem Zusammenhang gibt es auch immer wieder Versicherungsbetruge, bei denen der Immobilienbesitzer das Gebäude selbst in Brand steckt. Hier kommt die Versicherung natürlich nicht für Schäden auf, vielmehr muss der Täter auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Ihre Wertsachen (Schmuck, Kunstwerke, Computer usw.) sind durch eine andere Klausel geschützt, die auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Es liegt an Ihnen, den Wert der Objekte zu schätzen und im Schadensfall den angemessenen Entschädigungssatz zu wählen.

Die Pflichten des Versicherungsnehmers

Um eine Entschädigung von Ihrem Versicherer zu erhalten, müssen Sie obligatorische Schutzmaßnahmen treffen. Sie sollten nicht selbst für das Feuer verantwortlich sein. Grundsätzlich besteht die Pflicht des Versicherungsnehmers, alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbaren Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Um von der Gebäudeversicherung und der damit verbundenen Versicherung gegen Feuer zu profitieren, müssen die betroffenen Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden, Mängel und Schäden sind sofort zu beseitigen.

Im Zusammenhang mit Feuer ist auch der Besitz eines Rauchmelders zu berücksichtigen. Mittlerweile herrscht in allen Bundesländern Rauchmelderpflicht. Und das nicht ohne Grund: Rauchmelder schlagen bereits bei geringer Rauchgasentwicklung Alarm und schützen so Sie und Ihre Familie oder Mitarbeiter. Wie im Gesetz festgelegt wurde, müssen die Melder sowohl in Schlafzimmern als auch in Kinderzimmern installiert werden. Auch der Eingangsbereich und Flure, die Sie als Rettungswege nutzen, müssen mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Zu den Pflichten des Versicherten im Falle eines Feuers gehört außerdem, dass der Schaden der Polizei gemeldet werden muss. Gegenstände, die den Brand möglicherweise ausgelöst haben, müssen aufbewahrt werden. Zusätzlich müssen Sie dem Versicherer und der Polizei eine Liste der abhanden gekommenen Gegenstände vorzeigen.

Was passiert konkret, wenn es zum Katastrophenfall kommt?

Nach einem Brand oder einer Explosion, solltest du die Versicherung so schnell wie möglich informieren. Sind Wertgegenstände oder Möbel beschädigt, kontaktierst du die Hausratversicherung, für Schäden am Gebäude informierst du die Wohngebäudeversicherung. Mieter richten sich am besten an den Eigentümer des Hauses.

Dokumentieren Sie Schäden, indem Sie Fotos von beschädigten Gegenständen und der Immobilie selbst machen, denn so kann sich der Versicherer einen ersten Überblick verschaffen. Zusätzlich sollten Sie alle beschädigten und kaputten Gegenstände auf einer Liste festhalten, auf der Sie das Jahr der Anschaffung, den Kaufpreis und den Neuwert notieren. Besser ist es, wenn Sie noch die Rechnungen haben.

Sind größere Schäden entstanden, ist es sinnvoll, eine Firma mit der Brandschadensanierung zu beauftragen. Das trifft vor allem dann zu, wenn verbranntes PVC oder andere Chemikalien im Spiel waren. Lediglich ungefährliche, kleine Verschmutzungen sollten Sie selbst reinigen, aber auch hier ist darauf zu achten, dass Sie sich beispielsweise durch Atemschutzmasken und Handschuhe ausreichend schützen.

Vergleichen Sie Angebote

Die Kosten Ihrer Hausratversicherung hängen letztendlich vom geschätzten Wert Ihrer Im-mobilie ab. Aber auch andere Merkmale spielen eine große Rolle: Wohnen Sie in einem Haus oder einer Wohnung? Ist das Gebäude baufällig? Wie ist die Lage?

Je mehr Risiken Ihr Zuhause ausgesetzt ist, desto höher sind die Versicherungskosten. Dennoch sollten Sie nicht beim nächstbesten Angebot zuschlagen, sondern Angebote vergleichen. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung ebenfalls darauf, eine Unterversicherung zu vermeiden. Zwar sparen Sie dadurch, dass die Versicherungssumme niedriger ausfällt, doch Sie riskieren, dass der Versicherer nicht in voller Höhe für entstandene Schäden aufkommt. Den Wert des Hausrats kön-nen Sie im Übrigen auch selbst mithilfe sogenannter Wertermittlungstabellen herausfinden. Das empfiehlt sich dann, wenn der Wert des Hausrats deutlich ober oder unter der Pauschale liegt. Auch mit dem Thema Selbstbeteiligung sollten Sie sich auseinandersetzen, da diese den Versiche-rungsbeitrag senkt.

Halten Sie während der Vertragslaufzeit gewisse Dinge im Hinterkopf: So ist es ratsam, alle Kauf-belege aufzubewahren – gerade für Objekte, für die Sie viel Geld ausgegeben haben, da Sie im Schadensfall nachweisen können, wie viel das Produkt gekostet hat. Bewahren Sie den Kaufbeleg allerdings nicht in der Wohnung, sondern an einem anderen sicheren Ort auf, beispielsweise indem Sie die Dokumente online speichern.

Ebenfalls sollten Sie der Versicherung einen Umzug melden, da der Hausrat Ihrer neuen Woh-nung sonst nicht mehr geschützt wird. Findet der Umzug in eine größere Wohnung statt, erhöht sich meist auch die Versicherung, wenn Sie nicht mit einer Wertermittlungstabelle arbeiten, um die Kosten zu senken.

Bevor Sie eine Hausratversicherung abschließen, sollten Sie einen kritischen Blick auf die Bedin-gungen werfen. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Hausratversicherung noch immer alle Ri-siken abdeckt und ob die Deckungssumme ausreicht.


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