Netatmo stellt neue Smart-Home-Marke omajin vor
Die Liste der Punkte, die vor dem Kauf oder dem Mieten einer Immobilie überprüft werden müssen, ist oft ziemlich lang. Zu den vielen Merkmalen, auf die man achten sollte, gehört der Energieausweis. Die Energieausweis ist eine wertvolle Information für den Eigentümer wie auch für den Käufer oder Mieter und eine wichtige Angabe, um sich eine Vorstellung von seiner Wohnung zu machen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sowie des Klimawandels scheint der Energieausweis mehr denn je ein wichtiges Instrument zu sein...
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches dem zukünftigen Käufer oder Mieter einer Wohnung Auskunft über den Energieverbrauch (Heizung, Warmwasser...) der Immobilie gibt, sowie den Treibhausgasemissionen, welches es verursacht. Der Energieausweis hat einen präventiven Zweck für den zukünftigen Käufer oder Mieter. Er kann damit nicht nur seine zukünftigen Energiekosten abschätzen, sondern wird auch über den thermischen Komfort des Gebäudes informiert. Beigefügt zum Energieausweis sind auch Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Eigentümer kann anhand der Informationen entscheiden, ob er energetische Sanierungsarbeiten vornehmen möchte, um den Energieverbrauchsindex zu verbessern und den Wert seiner Wohnung zu steigern. Denn eine zu niedrige Energieeffizienz kann den zukünftigen Käufer oder Mieter der Immobilie abschrecken.
Der Energieausweis spielt angesichts der aktuellen Klimasituation auch eine Rolle bei der Energiewende. Er wurde nämlich ebenfalls als Anreiz eingeführt, um Immobilien umweltfreundlicher zu machen.
Fast alle Arten von öffentlichen und privaten Gebäuden brauchen einen Energieausweis. Dieses Dokument wird sowohl für ein Einfamilienhaus als auch für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verwendet, spätestens wenn sie zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden. Grundlage für die Regelungen ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
Er ist für jeden Eigentümer, der seine Wohnung neu zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten möchte, verpflichtend. Der Eigentümer muss wichtige Angaben bereits in der Anzeige inkludieren. Das Dokument muss spätestens bei der Besichtigung übergeben werden. Energieausweise für eine Wohnung können nur Personen mit bestimmten Qualifikationen (bspw. Physiker, Architekten, oder Handwerker) ausstellen. Es existieren keine amtlichen Zertifikate für die Zulassung. Deshalb ist es wichtig, sich über die jeweilige Fachkenntnis des Ausstellers im Voraus zu informieren. Es gibt ebenfalls keine vollständige Liste von berechtigten Ausstellern. Es werden im Internet jedoch viele verschiedene Listen angeboten, die man bspw. nach Postleitzahl filtern kann.
Hier finden Sie eine von der Deutschen Energieagentur (dena) regelmäßig überprüfte Liste von Energieeffizienz-Experten
Seit 2007 wurde die Energieausweispflicht schrittweise ausgeweitet. Waren erst nur Wohngebäude betroffen, wurde die Pflicht 2009 auf Gewerbegebäude ausgeweitet. Seit 2014 ist es verpflichtend bei allen Immobilienverkäufen und -vermietungen einen Energieausweis auch ungefragt auszustellen.
Ausgenommen sind Baudenkmäler, kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern, Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (Bsp. Ferienhäuser) oder Gebäude mit besonderer Nutzung (Bsp. Stall, Werkstatt).
Wenn ein Eigentümer, der seine Wohnung zum Verkauf oder zur Vermietung anbietet, keinen Energieausweis vorlegt, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Ebenfalls verpflichtend wurde im Zuge der EnEV im Jahre 2014, dass in Immobilieninseraten, die wichtigsten Angaben des Energieausweises (sofern bereits vorhanden) inkludiert sein müssen. Dazu gehören die Art des Ausweises (bedarfs- / verbrauchsbasiert), die Energieeffizienzklasse, das Baujahr des Gebäudes, der primäre Heizträger und der Endenergieverbrauch /-bedarf.
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre. Seit dem Beginn der Ausstellung Anfang der 2000er Jahre wurden viele Angaben in den Energieausweis hinzugefügt. Die aktuellen Neuerungen aus dem Jahr 2021 mit dem GEG beinhalten eine Pflicht zu einer Registriernummer auf dem Ausweis, die die stichprobenartige Kontrolle der Ausweise ermöglicht. Ebenfalls verpflichtend ist ein Bild des Gebäudes geworden.
Zuerst muss zwischen den zwei Arten des Energieausweises unterschieden werden:
Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch gemessen, während der Bedarfsausweis auf einem technischen Gutachten basiert, welches den theoretischen Verbrauch bewertet, der sich aus der Beschaffenheit des Gebäudes ergibt (bspw. Qualität der Fenster, Beschaffenheit der Wände, Heizungsart).
Das Dokument besteht bei beiden Arten aus 5 Seiten. Die wichtigsten Bestandteile:
Meistens finden sich darin: die Art des Gebäudes, um das es geht, das Baujahr des Gebäudes, die Adresse, die Größe der Wohnung, Anzahl der Wohnungen, die Gebäudenutzfläche, die Gültigkeitsdauer, Registriernummer und ein Foto.
In diesem Teil werden außerdem genannt:
Um den Energieausweis für Verbraucher verständlicher zu machen, wurde für die Energieeffizienzklassen eine Farbskala mit den verschiedenen Energieeffizienzklassen eingeführt. So kann man auf den ersten Blick an der Klassifizierung erkennen, ob es sich um ein äußerst energieeffizientes Gebäude handelt oder um einen Energiefresser. Sie sind in 9 Klassen unterteilt, die von A, der bestmöglichen Energieeffizienz, bis G, der schlechtesten, reichen. Die besten Klassen sind grün, während die schlechtesten orange oder rot sind. Für jede Klasse sind ebenfalls Verbrauchs- bzw. Bedarfskennwerte zugewiesen, die von 0 bis >250 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr reichen.
Die Energieeffizienzklassen
Klasse A+
Dies ist die Klasse mit dem geringsten Energieverbrauch. Das bedeutet, dass der Verbrauch des Gebäudes niedrig ist, da er jährlich nicht mehr als 29,9 kWh/m2 beträgt. Es gibt nur wenige Wohnungen mit der Klasse A+ und A.
Klasse A
Sie wird für Wohnungen mit einem Verbrauch zwischen 30 und 49,9 kWh/m2 verwendet.
Klasse B
Sie wird für Wohnungen mit einem Verbrauch zwischen 50 und 74,9 kWh/m2 verwendet.
Klasse C
Dies gilt für Wohnungen, die zwischen 75 und 99,9 kWh/m2 verbrauchen.
Klasse D
Diese Klasse entspricht einer Wohnung mit einem Verbrauch zwischen 100 und 129,9 kWh/m2. Das bedeutet, dass der Energieverbrauch sich im Mittelmaß befindet.
Klasse E
Viele Gebäude haben diese Energieklasse, die als eher energieintensiv gilt. Sie entspricht einem Verbrauch zwischen 130 und 159,9 kWh/m2.
Klasse F
Dies gilt für Gebäude, die zwischen 160 und 199,9 kWh/m2 verbrauchen.
Klasse G
Sie wird für Gebäude verwendet, die zwischen 200 und 249 kWh/m2 verbrauchen.
Klasse H
Die Klasse G steht für die energieintensivsten Gebäude, da sie mehr als 250 kWh/m2 verbrauchen. Häufig gehören zu dieser Klasse unsanierte, energetisch ineffiziente Altbauten.
Bei den zwei Arten von Energieausweisen, befindet sich der Unterschied in den Werten, die auf der Farbskala angezeigt werden. Auf jedem Ausweis werden immer zwei Werte angezeigt: Beim Bedarfsausweis handelt es sich um den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf, beim Verbrauchsauweis um den Endenergieverbrauch sowie den Primärenergieverbrauch.
Verbrauchsauweis: Der Endenergieverbrauch zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch eines ganzen Gebäudes in den letzten drei Jahren pro Quadratmeter auf. Dieser Wert ist auch in den Immobilieninseraten zu finden. Der Primärwert des Verbrauchsausweises berücksichtigt den jeweils eingesetzten Energieträger und dessen CO2-Emissionen.
Bedarfsausweis: Der Endenergiebedarf zeigt die Energiemenge für die unterschiedlichen Energieverbraucher (Heizung, Warmwasser und Lüftung) an, die das Gebäude theoretisch jährlich braucht. Witterungsbedingungen, Dämmung oder auch die Beschaffenheit der Gebäudehülle fließen dabei in die Berechnung mit ein. Beim Primärenergiebedarf wird der Endenergiebedarf mit den jeweiligen Primärenergiefaktoren (bspw. bei Holz 0,2) multipliziert. Er gibt also an, wieviel Energie aufgewendet wird, um eine bestimmte Menge an Wärmeenergie zu erzeugen.
Man muss beachten, dass der Energiebedarf und -verbrauch nicht direkt miteinander verglichen werden können, da der Endenergiekennwert eines Verbrauchsausweises laut der Bundesverbrauchszentrale um durchschnittlich 25 % geringer ist als der jener des Bedarfsausweises und das für ein und dasselbe Gebäude.
Infolge der Gasknappheit und der steigenden Preise, beschloss die Bundesregierung, dass ab 01.10.2022 ein regelmäßiger Heizungscheck verpflichtend wird. Dieser trat zusammen mit anderen Maßnahmen in Kraft, die Energiesparmaßnahmen zum Ziel hatten, wie bspw. dem Verbot des Beheizens von privaten Schwimmbecken mit Gas oder Strom oder der Einführung einer Höchsttemperatur in öffentlichen Gebäuden.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und ersetzte die Energieeinsparverordnung (EnEV). Es galt eine Übergangszeit bis Ende April 2021. Ab dem Zeitpunkt mussten die Vorschriften aus dem GEG endgültig berücksichtigt werden.
Zur Erinnerung: Die offizielle Berechnung der Energieeffizienz darf nur von einer nach der GEG qualifizierten Person durchgeführt werden. Es ist möglich, die Energieverbrauchskennwerte selbst zu berechnen, um den Wert mehr oder weniger zu schätzen, aber in keinem Fall sind diese geschätzten Werte gültig für den Verkauf oder die Vermietung einer Wohnung.
Bei der Berechnung müssen mehrere Kriterien berücksichtigt werden, wie z.B. das Klima und die Witterungsbedingungen.
Renovierungsarbeiten durchführen, um die Energieeffizienz zu verbessern
Eine der besten Möglichkeiten, die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern, ist die Durchführung von Dämmungsarbeiten. Sie können sich nämlich dafür entscheiden, die Isolierung zu verbessern:
Thermischer Komfort wird zwar durch Renovierungsarbeiten erreicht, aber auch durch die richtigen Geräte und Heizungslösungen. Laut der französischen Agentur für Umwelt und Energiemanagement (ADEME) könnte der Kauf eines programmierbaren Thermostats bei einer Heizkostenrechnung von 1.400 € jährlich bis zu 210 € einsparen. Das Netatmo Smart Thermostat erstellt einen Heizplan, basierend auf Ihren Gewohnheiten, sodass die Wohnung nicht unnötig aufgeheizt wird, wenn sie leer steht oder Räume nicht belegt sind.
Laut ADEME kann man bis zu 7 % * Energie sparen, wenn man die Heizung um einen Grad herunterdreht. Das Netatmo Smart Thermostat ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle über Ihre Heizung zu behalten, unabhängig von der Tageszeit oder dem Ort, an dem Sie sich befinden. So können Sie die Heizung jederzeit herunterdrehen, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Raum zu stark aufgeheizt ist. Darüber hinaus sorgt die Auto-Adapt-Funktion dafür, dass die Temperatur in Ihrer Wohnung immer optimal angepasst wird, indem sie Ihre Isolierung sowie die Außentemperatur berücksichtigt.
*Quelle: Pourquoi passer au thermostat programmable ? Jusqu'à 210 € par an pour une maison chauffée au gaz et une facture de chauffage d'un montant de 1 400 €/an, par rapport à une installation régulant en permanence à une température de confort